Das kleine Horn ist eine antichristliche Macht, die sich gegen Gott und dessen Volk auflehnt und schließlich gerichtet wird. Dan 7,8.20.21.24.25 gibt eine ganze Reihe an Erkennungsmerkmalen, die eine sichere Identifizierung erlauben: es handelt sich um das im frühen Mittelalter zu Herrschaft kommende römische Papsttum.
Es entsteht aus dem vierten Tier, das das römische Reich darstellt. Da es sich um ein Horn handelt, muss es ein Königreich sein (vgk. Dan 7,24). Es entsteht nach dem Aufkommen der 10 Hörner, die die verschiedenen germanischen Königtümer nach dem Ende des weströmischen Reiches (476 n. Chr.) darstellen. Es entsteht inmitten dieser, also in einem zentralen Territorium des ehemaligen römischen Reiches. Es ist klein, erscheint dann aber größer als diese Hörner (Dan 7,20), die als seine Gefährten bezeichnet werden – es scheint also mit diesen europäischen Mächten gemeinsame Sache zu machen. Vor ihm werden 3 Hörner ausgerissen, was sich auf die Vernichtung und Vertreibung der Heruler (493), Vandalen (533) und Ostgoten (538) bezieht.
Das kleine Horn hat Menschenaugen, was – anders als bei dem menschlichen Herzen des ersten Tieres (Dan 7,4) – nicht auf eine echte Bekehrung (vgl. Dan 4,13.25-34) sondern auf den äußeren Schein einer solchen hinweist (1. Sam 16,7). Das Kleine Horn lästert Gott, womit im biblischen Sprachgebrauch wissentliche und damit rebellische (4. Mo 15,30) Anmaßung von Göttlichkeit (Joh 10,33) – insbesondere sichtbar in der unbiblischen Behauptung, während der Messfeier durch menschliche Worte Brot in den Leib Jesu zu verwandeln, was ein schöpferischer Akt wäre – und der Autorität zur Sündenvergebung (vgl. Mt 9,2.3) verbunden sind. Es führt Krieg gegen die Heiligen, d. h. gegen Menschen, die den originalen biblischen Glauben und das Gesetz Gottes bewahren (Offb 14,12) – was sich in Jahrhunderten der Verfolgung andersdenkender Christen während des Mittelalters zeigt – und versucht, dieses Gesetz zu ändern, insbesondere durch die versuchte Abschaffung des zweiten Gebotes (weswegen das zehnte geteilt werden musste) und die Änderung des Sabbatgebotes. Die Herrschaftsperiode von 3,5 Zeiten entspricht 1260 Jahren (Offb 12,6.14 und Hes 4,6), die von 538-1798 währten.